1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Geltungsbereich / Ausschluss fremder AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der HanseNebel GmbH, soweit nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich vereinbart sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt HanseNebel GmbH nicht an, ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn HanseNebel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertraglichen Pflichten vorbehaltlos erfüllt.

1.2 Rechte an Unterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder vervielfältigt noch anderen zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurückzusenden. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die nicht als „vertraulich“ bezeichnet sind.

1.3 Angebot und Vertragsschluss

1.3.1
Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen HanseNebel GmbH und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.2
Die Angebote von HanseNebel GmbH und darin enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An verbindliche Angebote hält sich HanseNebel GmbH zwei Wochen ab Angebotsdatum gebunden, sofern in dem Angebot keine andere Annahmefrist bestimmt ist.

1.3.3
War das Angebot von HanseNebel GmbH nicht als verbindlich gekennzeichnet oder die Annahmefrist verstrichen, kommt ein Vertrag erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von HanseNebel GmbH zustande. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, ist für den Inhalt des Vertrages das Angebot von HanseNebel GmbH entscheidend. Haben Auftraggeber und HanseNebel GmbH gemeinsam ein schriftliches Dokument über die Leistung unterzeichnet und enthält dieses Dokument sämtliche Vertragsbedingungen, so steht dieses Dokument einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.

1.3.4
Vertragsbestandteile und Reihenfolge der Vertragsbestandteile sind:

  • die Auftragsbestätigung von HanseNebel GmbH
  • sofern vorhanden: der von dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterzeichnete Vertrag
  • das Angebot von HanseNebel GmbH
  • sofern vorhanden: die Annahmeerklärung des Auftraggebers
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen – DIN 1961; VOB Teil B nebst den einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299 ff. VOB Teil C

1.3.5
Bei Widersprüchen zwischen den vorgenannten Vertragsbestandteilen ergibt sich die Rangfolge der Regelungen aus der vorstehenden Reihenfolge. Wird HanseNebel GmbH der Auftrag nicht erteilt, ist sie berechtigt, eine angemessene Vergütung für im Rahmen des Angebots erstellte Zeichnungen, Modelle, Pläne oder ähnliche Unterlagen, zu verlangen.

1.4 Wasserqualität

Es ist seitens des Auftraggebers sicherzustellen, dass das zur Wasserversorgung der Niederdruck-Wassernebel-Löschanlage zur Verfügung gestellte Wasser Trinkwasserqualität aufweist. Die Untersuchung der Wasserqualität sowie ggf. erforderliche Wasserreinigungs- bzw. -aufbereitungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Die HanseNebel GmbH haftet im Falle der Versorgung der Feuerlöschanlage mit ungeeignetem Wasser nicht für Korrosionsschäden, Funktionsschäden und/oder sonstige Schäden jeglicher Art.

1.5 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der HanseNebel GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Materialkosten / Entsorgung

Sofern in den Angebotspreisen von HanseNebel GmbH kein Material enthalten ist, wird verwendetes Material und Prüfmittel (Lecksuchspray und Prüfgase etc.) zu den jeweils geltenden Preisen gemäß Preisliste der HanseNebel GmbH zusätzlich berechnet. Ausgetauschte Teile bleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind von diesem zu entsorgen, sofern nicht HanseNebel GmbH hierzu aufgrund zwingender gesetzlicher Regelung verpflichtet ist. Übernimmt HanseNebel GmbH außerhalb einer gesetzlichen Verpflichtung die Entsorgung der ausgetauschten Teile, so ist HanseNebel GmbH berechtigt, sofern die Entsorgung nicht gesetzlich zwingend kostenlos durchzuführen ist, neben den Entsorgungskosten eine Entsorgungspauschale von € 10,00 pro Rechnung zu berechnen. HanseNebel GmbH ist weiterhin berechtigt, für von HanseNebel GmbH zu entsorgende Verpackungen und deren Entsorgung eine Pauschale in Höhe von 10 % der Materialkosten, jedoch mindestens € 9,90 pro Rechnung zu erheben.

2.2 Preisangabe / Umsatzsteuer

Sämtliche Preise sind Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.

2.3 Stellung von Räumlichkeiten

Für die Aufbewahrung von Materialien, Werkzeugen und den Aufenthalt des Montagepersonals hat der Auftraggeber für die Dauer der vereinbarten Ausführungsfrist einen verschließbaren Raum und für das Montagepersonal im Winter einen beheizbaren und verschließbaren Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass dem Montagepersonal Toiletten und Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen. Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nach, ist HanseNebel GmbH nach erfolgter angemessener Nachfristsetzung berechtigt, diese Einrichtungen auf Kosten des Auftraggebers herzurichten.

2.4 Nachfolgende Positionen sind in den angebotenen Preisen nicht enthalten
  • Fundamentierungen und bauliche Nebenarbeiten, wie bspw. Elektriker -, Erd-, -Maurer-, Stemm-, Tischler-, Klempner- und Malerarbeiten
  • Herstellung von Verkleidungen und Isolationen
  • Ggf. erforderliche Gestellung von Brandwachen
  • Lieferung und Installation der Wasserzuleitungen bis an den Wasseranschluss bzw. die Speisevorrichtung der Anlage
  • Kosten für die Gestellung von Baubuden, -container, -reinigung, -schilder, Bauwesen- und Glasbruchversicherung
  • Kosten für Strom und Wasser – einschließlich Füllung von Behältern auf der Baustelle
  • Lieferung und Installation von Kabelleitungen und elektrischen Anschlüssen, Anschlüsse an Abflussleitungen und an elektrische Licht- und Kraftnetze, Maßnahmen für den Potentialausgleich
  • evtl. erforderliche Bodenuntersuchungen oder Korrosionsschutzeinrichtungen für erdverlegte Rohrleitungen
  • Urkunden, Steuern und Abnahmegebühren für die Anlage durch Technische Überwachungsvereine (TÜV) oder andere Institutionen
  • Kosten, die durch Überschreiten der regulären Arbeitszeiten entstehen (wie z.B. Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten und Nachtzuschläge, Fahrtkosten, usw.). Diese Kosten werden entsprechend den aktuellen Bedingungen für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen der HanseNebel GmbH, abgerechnet
2.5 Die von HanseNebel GmbH angebotenen Preise enthalten:
  • Fracht und Anlieferung der aufgeführten Materialien und Werkzeuge frei Baustelle sowie Rücktransport der Werkzeuge und des Restmaterials
  • ein Satz Dokumentationsunterlagen in digitaler Form, soweit es im Vertrag nicht anders vereinbart und/oder gesetzlich anders vorgeschrieben ist
2.6 Auswirkung der Änderung von Gesetzen / Vorschriften

Mehrkosten, die nach Vertragsschluss durch Änderung von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen und Verbands-Entscheidungen und Vorschriften entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

2.7 Preisbindungsfrist

Die Kalkulation der Preise basiert auf einer Ausführung sämtlicher Arbeiten innerhalb der vereinbarten Ausführungsfrist. Bei wesentlicher Überschreitung der Ausführungsfrist kann HanseNebel GmbH wegen zwischenzeitlich eingetretenen Lohnsteigerungen einschließlich Lohnnebenkosten– und Materialpreissteigerungen sowie erhöhter Frachtkosten und Kosten für Drittleistungen eine angemessene Preisanpassung verlangen.

3 Konkretisierung des Leistungsumfangs / Leistungsausschlüsse

3.1 Angaben und Leitungsführung

Notwendige Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die ggf. erforderlichen statischen Angaben hat der Auftraggeber vor Auftragsbeginn zur Verfügung zu stellen.

3.2 Baustellenvorbereitung

Vor Beginn der Leistungserbringung muss bauseitig die Arbeitsstelle und die Zuwegung freigeräumt und alle erforderlichen Vorarbeiten soweit abgeschlossen sein, sodass die Leistung vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

3.3 Zusatzkosten für Verzögerungen

Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht von HanseNebel GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von Mitarbeitern der HanseNebel GmbH oder des eingesetzten Montagepersonals zu tragen.

3.4 Frostschutzeinrichtungen

Frostgefährdete Bereiche sind vom Auftraggeber so zu schützen, dass von HanseNebel GmbH zu erstellende bzw. erstellte wasserführende Armaturen und Leitungen nicht gefährdet werden.

3.5 Brandmeldezentralen (BMZ)

Für die Außerbetriebnahme bzw. vorübergehende Abschaltung von Teilen der Brandmeldezentrale, die zur Durchführung der Arbeiten notwendig sind sowie die Einbindung aller ausgehenden Brandmeldesignale der Löschanlage wie z.B. Nassalarmventilstation, Stömungsmelder usw., ist der Betreiber zuständig. Diese Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang der HanseNebel GmbH. Der Betreiber koordiniert termingerecht die notwendigen Arbeiten der Beteiligten.

3.6 Unterbrechungsfreies Arbeiten

Voraussetzung für die Durchführung unserer Leistung ist ein unterbrechungsfreies Arbeiten. Erfordert die Leistung Arbeiten, die am Folgetag fortgesetzt werden müssen, wird die Löschanlage zwischenzeitlich außer Betrieb belassen. Der Auftraggeber ist in den Zeiten der Nichtfunktionstüchtigkeit alleinverantwortlich für die Sicherstellung des Brandschutzes und organisiert eigenverantwortlich notwendige Kompensationsmaßnahmen.

3.7 Hinweis zum Einsatz wassergefährdender Stoffe

Zum Betreiben von Löschanlagen kann ein Einsatz von wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Schaummittel, Korrosionsschutz, Algenschutz, Frostschutz und/oder Kraftstoff, notwendig sein. Systembedingt kann es zu einem Austritt des Löschmediums aus dem Gebäude kommen. Es ist seitens des Betreibers sicherzustellen, dass austretende Löschmittel und auch Kraftstoffe ordnungsgemäß aufgefangen und beseitigt werden. HanseNebel GmbH haftet im Auslösefall nicht für Umweltschäden und/oder Umweltfolgeschäden und/oder sonstige Schäden jeglicher Art. Eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde/dem Abwasserentsorger wird dringend empfohlen.

3.8 Bereitstellung von Lagerflächen / Zwischenlagerung von wassergefährdenden Stoffen

Der Betreiber stellt bei Bedarf der HanseNebel GmbH für die Zwischenlagerung von wassergefährdenden Stoffen einen Bereich zu Verfügung:

  • Das Lager ist so einzurichten, dass ein unmittelbarer Zugriff durch Betriebsfremde,
  • spielende Kinder, Diebstahl, Brandstiftung und Vandalismus nicht möglich ist
  • Einwirkungen durch Fahrzeuganprall oder sonstige gefährdende Einflüsse auf die
  • Gebinde sind zu verhindern
  • die Lagerfläche darf sich in keinem Wasserschutzgebiet befinden Es ist seitens des Betreibers sicherzustellen, dass keine wassergefährdenden Stoffe in die Kanalisation oder über unversiegelte Flächen auf dem Lagerplatz in das Erdreich gelangen können.
3.9 Löschwasserrückhaltung

Es ist seitens des Auftraggebers sicherzustellen, dass die Auslegung und Gestaltung der Löschwasserrückhaltung auf Basis der endgültigen Anlagenauslegung durch HanseNebel GmbH überprüft wird, und falls erforderlich, die Löschwasserrückhaltung durch den Auftraggeber an die Erfordernisse der Anlagenauslegung angepasst wird. Die Löschwasserrückhaltung sowie die Anpassungen sind nicht Bestandteil des Lieferumfanges der HanseNebel GmbH. HanseNebel GmbH haftet im Auslösefall nicht für Umweltschäden und/oder Umweltfolgeschäden und/oder sonstige Schäden jeglicher Art.

3.10 Rücktritts- und Rücknahmevorbehalt / Kündigung

Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigen 
HanseNebel GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Im Falle der Nichtzahlung der vereinbarten fälligen Vergütung hat HanseNebel GmbH das Recht zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Im Falle der berechtigten Kündigung gemäß vorstehendem Absatz steht HanseNebel GmbH mindestens ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe der ausstehenden Vergütung bis zum Zeitpunkt der nächstmöglichen Kündigung als Vertragsstrafe zu und ist sofort fällig und auf erstes Anfordern zahlbar. Den Parteien steht der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens zu. Der pauschalierte Schadenersatz ist nach gerichtlicher Feststellung des nachgewiesenen Schadens mit diesem zu verrechnen und die Differenz der obsiegenden Partei auszugleichen.

3.11 Unberechtigte Kündigung

Kündigt der Auftraggeber einen bestehenden Auftrag ohne rechtlichen Grund (z.B. vorzeitige Kündigung von Servicevertragsleistungen), so ist HanseNebel GmbH berechtigt, den vertraglich vereinbarten Werklohn abzüglich ersparter Aufwendungen pauschal in Rechnung zu stellen.

4 Lieferungen

4.1 Eigentumsvorbehalt

Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der HanseNebel GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher der HanseNebel GmbH zustehenden Ansprüche.

4.2 Verpfändungsverbot

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Auftraggeber eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

4.3 Benachrichtigungspflicht bei Zugriff auf Sicherungseigentum

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber HanseNebel GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

5 Sachmängel

5.1 Grundsatz

HanseNebel GmbH haftet für Sachmängel nur bei Lieferungen (einschließlich vereinbarter Montageleistungen) und bei Instandsetzungsleistungen. Für Inspektions- und Wartungsarbeiten wird keine Gewährleistung für Sachmängel oder sonstige Haftung für den Zustand der inspizierten oder gewarteten Gegenstände übernommen.

5.2 Gewährleistungsfristen

Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten, sofern nicht das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt. Die Verjährung beginnt bei Lieferung ohne Montage mit der Lieferung; bei Lieferung inkl. Montage nach Vollendung der Montage sowie bei Instandsetzungsleistungen mit der Abnahme.

5.3 Rügepflicht

Der Auftraggeber hat Sachmängel gegenüber der HanseNebel GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.4 Zurückbehaltungsrechte

Bei berechtigten Mängelanzeigen dürfen Zahlungen des Auftraggebers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

5.5 Unerhebliche Abweichungen

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der Soll-Beschaffenheit, sofern die Abweichung die Brauchbarkeit der Sache für den vereinbarten oder vorausgesetzten Zweck nicht beeinträchtigt.

5.6 Haftung

HanseNebel GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von HanseNebel GmbH geltend macht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Soweit HanseNebel GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von HanseNebel GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Darüber hinaus ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 5 Mio. EUR je Schadensfall beschränkt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Haftung von HanseNebel GmbH aus einer von HanseNebel GmbH übernommenen Garantie bestimmt sich nicht nach den vorstehenden Regelungen, sondern nach den Garantiebedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund einer Haftung, insbesondere auch für außervertragliche und deliktische Ansprüche.

Soweit nicht in diesem Absatz 5.6 etwas anderes vereinbart ist, ist die Haftung von HanseNebel GmbH ausgeschlossen.

6 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der HanseNebel GmbH, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des HanseNebel GmbH.

Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftraggebers.

Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ende der AGB